Erfüllt Ihr bisheriger massiv gemauerter Specksteinofen Nunnauuni oder gemauerter Kachelofen und Grundofen die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung?

Seit dem Jahr 2012 muss dem Schornsteinfeger ein Nachweis darüber erbracht werden, wie alt der Schornstein ist. Das Ziel dabei ist es, alte Schornsteine, die beachtliche Mengen an Feinstaub verursachen, nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen. Ein Ofen mit etwas älterem Baujahr darf also unter Umständen gar nicht mehr betrieben werden. Ob Ihr Ofen von dieser Regelung betroffen ist oder nicht, das können Sie der Bescheinigung des Herstellers entnehmen.

1. und 2. Stufe der 1. BImSchV: Grenzwerte und Infos

Es ist festgelegt, welche Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen. Bei Staub sind dies 0,15 Gramm je Kubikmeter, bei Kohlenmonoxid liegt die Grenze bei 4 Gramm je Kubikmeter.

Sollten Sie keine Bescheinigung haben, in der diese Werte ausgewiesen sind, muss der Schornsteinfeger anhand einer Messung den Wert ermitteln. Je nachdem, wie alt der Ofen ist, gibt es möglicherweise eine Übergangsfrist, bis er nicht mehr betrieben werden darf.

Bei einer Typprüfung bis zum Jahr 1984 lag die Grenze in 2017. Für Baureihen bis 1994 ist das Jahr 2020 die Grenze; für Geräte, die zwischen 1995 und 2019 geprüft wurden, gilt das Jahr 2024 als spätester Zeitpunkt für einen Austausch oder eine Nachrüstung.

Mehr Information finden Sie auf der Webseite von Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz:  https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit Ausnahme von Grundöfen, Specksteinöfen Nunnauuni, Antike Öfen

Eine Feuerstätte kann dann ohne Einschränkungen weiterbetrieben werden, wenn sie vor dem 1.1. 1950 errichtet wurden, weil es sich dann um einen antiken Ofen handelt.

Auch wenn die Feuerstätte ein Grundofen individuell handwerklich gefertigt ist und vom Ofenbauer  als Wärmespeicherofen,  Specksteinofen, Kombikachelofen gemauert, Badeofen oder als nicht gewerblich genutzter Herd oder Backofen individuell handwerklich  eingebaut wurde, gilt unter Umständen eine Ausnahmeregelung.

1 Antwort

  1. Julia
    Ich habe nirgendwo sonst besseren Tips gefunden! Der Artikel hat mir sehr geholfen. Danke für das Mitteilen

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